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Die neuen ab sofort gültigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten - Maßnahmen gegen Brände -
Brandklassen:
Brandklasse A
Brände fester Stoffe, haupsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen z.B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen
Brandklasse B
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen z.B. Benzin, Benzol, Öle, Lacke, Teer, Äther, Alkohol, Stearin, Paraffin
Brandklasse C
Brände von Gasen z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas
Brandklasse D
Brände von Metallen z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen
Brandklasse F
Brände von Speiseölen und Speisefetten (siehe DIN V 14406-5)
Aufladefeuerlöscher:
Bei den qualitativ hochwertigen Feuerlöschern, den Aufladefeuerlöschern, wird das Gas in einer besonders dickwandigen Treibmittelflasche bis zur Inbetriebnahme gespeichert. Die abzudichtende Fläche ist nur sehr klein und somit kann ein Nichtfunktionieren durch Undichtigkeiten bei dieser Feuerlöscherbauart so gut wie ausgeschlossen werden.
Dauerdruckfeuerlöscher:
Bei einfachen »Standardfeuerlöschern«, den Dauerdruckfeuerlöschern, hält sich der technische Aufwand in Grenzen. Löschmittel und Druckgas sind in einem Behälter untergebracht. Der Behälter steht ständig unter Druck. Da die abzudichtende Fläche relativ groß ist, kann bei nicht sorgfältiger Wartung allmählicher Druckverlust und damit ein mögliches Versagen im Brandfall nicht ausgeschlossen werden.